Durch die fortschreitende Nutzung der EDV in der betrieblichen Praxis ist heute praktisch jedes Unternehmen - mit mehr als fünf Arbeitnehmer in der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Arbeitnehmer, Kunden- und Lieferantendaten) - verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Viele Führungskräfte und Mitarbeiter tragen heute in ihrem Unternehmen Verantwortung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, ohne darüber Kenntnis zu haben. Sie erhalten hier einen fundierten Überblick zu den wichtigsten Punkten diese Themenkomplexes. Die juristischen Grundlagen und die organisatorischen Notwendigkeiten, die sich daraus ergeben, stehen im Vordergrund dieses Seminars.
Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Personal, Marketing, Geschäftsführer (als haftende Funktion bei Missbrauch), Betriebsräte.
Referate, Lehrgespräche, Einzel-, Kleingruppen- und Plenumsarbeit