Durch die fortschreitende Nutzung der EDV in der betrieblichen Praxis ist heute praktisch jedes Unternehmen - mit mehr als fünf Arbeitnehmer in der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Arbeitnehmer, Kunden- und Lieferantendaten) - verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Der Datenschutzbeauftragte benötigt fundierte Kenntnisse zu den verschiedenen Facetten diese Themenkomplexes. Dabei geht es zum einen um juristische Grundlagen, um organisatorische Kenntnisse aber vor allem auch um die technischen Möglichkeiten und Entwicklungen der elektronischen Datenverarbeitung. Ein Expertenwissen aus einem der Themengebiete reicht für die Ausübung der Tätigkeit bei weitem nicht aus. Daher kommt es auf die richtige Kombination der Inhalte an, damit der Datenschutzbeauftragte schnell in die betriebliche Praxis findet.
Zukünftige Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter und Führungskräfte mit ähnlicher Verantwortung (IT-Bereich, Personalbereich,...), Betriebsräte
Referate, Lehrgespräche, Einzel-, Kleingruppen- und Plenumsarbeit