§ 1 Gegenstand der Leistung; Teilnehmerzahl 

(1) Der Anbieter (wir) bietet dem Kunden Entwicklungsmaßnahmen (Seminare, Workshops, Coachings, Beratungen) für Teilnehmer, die der Kunde stellt.

(2) Das vereinbarte Honorar gilt für maximal 12 Teilnehmer. Bei mehr als 12 Teilnehmern und bis zu 20 Teilnehmern gilt ein Zuschlag von 30 %, bei bis zu 25 Teilnehmern von 60 % auf das vereinbarte Honorar. Der Seminaranbieter kann die Durchführung des Seminars mit mehr als 12 Teilnehmern aus methodisch-didaktischen Gründen ablehnen, ohne dass Ansprüche gegen ihn entstehen.

(3) Die Maßnahmen werden von Trainern/Beratern durchgeführt, die der Anbieter stellt. Die Trainer/Berater sind Fachleute auf ihrem jeweiligen Gebiet.


§ 2 Preis

(1) Der Preis versteht sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich sind Unterbringungs-, Verpflegungs- und Reisekosten durch den Kunden zu tragen. 

(2) Bei Anreise mit Kraftfahrzeugen wird zu einem pauschalierten Kilometerpreis abgerechnet.

(3) Die Vergütung ist sofort nach Durchführung der Maßnahme ohne Abzug fällig, sofern der Anbieter nicht schriftlich ausdrücklich eine Zahlungsfrist eingeräumt hat.


§ 3 Unterlagen 

Der Seminarpreis enthält die Erstellung einer elektronischen Teilnehmerunterlage  im pdf.-Format und Lieferung derselben an den Kunden, je nach Sinnhaftigkeit vor oder nach der Durchführung. Sonstige Arbeitsmaterialien im Seminar wie zum Beispiel schriftliche Fallstudien oder ähnliches sind ebenfalls enthalten.


§ 4 Organisation und Durchführung

(1) Die Veranstaltungsorganisation liegt beim Kunden.

(2) Im Rahmen der Organisation von Seminaren und Workshops trägt der Kunde auf eigene Rechnung dafür Sorge, dass vor Ort notwendige Geräte wie TV, Beamer, Flipchart, Pinnwände etc. sowie eine Bestuhlung nach Absprache vorhanden sind. Einen Moderationskoffer bzw. Moderationsmaterial stellt Fokus, sowie nach Absprache auch Videokamera, Aktivboxen, Laptop oder einen Telefonkoffer.


§ 5 Methodik, Didaktik, Pädagogik, Erfolg

(1) Für die Methodik und Didaktik der Maßnahme ist der Anbieter verantwortlich. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Stellt z.B. der Trainer während des Seminars fest, dass Aufgrund des Seminarverlaufs (z.B. infolge von Rückständen der Teilnehmer in vorausgesetzten Gebieten) Änderungen am ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Konzept nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines pädagogischen Ermessensspielraums. Er kann nach seinem freien Ermessen einzelne Punkte des Seminars im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten und dafür andere teilweise vernachlässigen.  Der Trainer wird aus seiner Sicht notwendige Veränderungen am geplanten Seminarablauf mit den Teilnehmern besprechen. Er wird den Auftraggeber über die als notwendig erachteten konzeptionellen, methodischen und didaktischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Auftraggebers, das Honorar zu kürzen. 

(2) Der Trainer/Coach kann den Erfolg der Maßnahme nicht garantieren. Er wird aber nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit den Teilnehmern den Erfolg anstreben. 


§ 6 Erbringung der Leistung regelmäßig erst nach Zeichnung durch den Kunden 

(1) Die Leistung wird erst erbracht, wenn dem Anbieter die schriftliche Bestätigung des Vertrages vorliegt. Sie wird vom Kunden durch einen für diesen Vertrag zeichnungs-berechtigten Mitarbeiter unterzeichnet, der bei der Unterschrift auf den Hintergrund seiner Zeichnungsbefugnis hinweist (z.B. Prokura, Einzelvollmacht o.ä.).

(2) Die Bestimmung dieses Paragraphen soll dem Schutz des Trainers/Coaches vor eventuellen Beweisschwierigkeiten dienen; sie hat keinen Einfluss auf die Frage, ob auch ohne die schriftliche Bestätigung ein Vertrag zwischen den Beteiligten geschlossen wurde. Erbringt der Trainer/Coach seine Leistung, so liegt daher dennoch zwischen den Beteiligten ein gültiger Vertrag vor. 


§ 7 Mitwirkung des Kunden 

Vor und während der Maßnahme(n) informiert der Kunde den Trainer/Coach über alle Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung bedeutsam sind. 


§ 8 Stornierung

(1) Der Vertrag kann vom Kunden kostenfrei bis zu 6 Wochen vor dem Seminar- oder Coachingtermin storniert werden.

(2) Bei Absage innerhalb von sechs Wochen sind 50 %, innerhalb von vier Wochen 75 % und innerhalb von zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 100 % des Honorars zu zahlen. 


§ 9 Hindernisse für die Leistungserbringung

(1) Kann durch höhere Gewalt, Krankheit, Unfall oder eine sonstige von dem Anbieter unverschuldete Verhinderung die Maßnahme nicht zum vereinbarten Termin stattfinden, ist der Anbieter verpflichtet, alsbald möglich einen Ersatztermin bzw. einen Ersatztrainer zu benennen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Trainer/Berater sind ausgeschlossen. 

(2) Hindernisse, die ihre Ursache bei dem Kunden oder den Teilnehmern haben, lassen den Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.


§ 10 Urheberrrecht 

Das Urheberrecht an Teilnehmer-, sonstigen Seminarunterlagen und Seminarmaterialien gebührt allein dem Anbieter. Der Kunde erhält einfaches Nutzungsrecht, beschränkt auf den Zweck des konkreten Einsatzes. Der Kunde und/oder die Seminarteilnehmer/Coachees haben nicht das Recht, die Teilnehmermappen und sonstige Unterlagen ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt der Maßnahme  ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung des Trainers und des Anbieters nicht gestattet. 


§ 11 Geheimhaltung 

Der Seminaranbieter und die Trainer sind verpflichtet, alle geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen er im Zuge der Zusammenarbeit mit dem Kunden Kenntnis erhält, geheim zu halten. Auch nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit.


§ 12 Schriftform

(1) Alle Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Streichungen, die diesen Vertrag betreffen, bedürfen der Schriftform.

(2) Der Schriftform bedarf auch die Änderung dieses Formerfordernisses.

(3) Ein Fax erfüllt die nach dieser Bestimmung vorgesehene Schriftform, sofern es handschriftlich unterzeichnet ist. E-Mail oder jede andere Form der EDV-Erklärung erfüllt diese Form nicht, es sei denn, es wurde mit dem Programm "PGP" signiert und außerdem kryptographisch chiffriert.

(4) Die Beteiligten geben bei ihrer Unterschrift ihre Funktion im Unternehmen an sowie einen Hinweis auf ihre Vertretungsmacht für das Unternehmen.


§ 13 Gerichtsstand und Schiedsort 

Soweit die Wahl des Gerichtsstands zulässig ist, wählen die Beteiligten den Sitz des Seminaranbieters.


§ 14 Salvatorische Klausel 

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Stand: 01.01.2023

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